Notarkosten

Notarinnen und Notare sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Amtstätigkeit die vorgesehenen Gebühren zu erheben. Grundlage hierfür ist das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG). Die Berechnung der Notarkosten erfolgt bundesweit einheitlich.

Notarkosten im Überblick

Die Höhe der Kosten richtet sich in der Regel nach dem Geschäftswert des jeweiligen Vorgangs. Dabei besteht kein proportionaler Zusammenhang zwischen Geschäftswert und Kosten: Mit steigendem Geschäftswert steigen die Gebühren nicht im gleichen Maße, sondern degressiv. Eine Verdopplung des Geschäftswerts führt daher nicht zu einer Verdopplung der Notarkosten.

Zur Orientierung können Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer einen Gebührenrechner nutzen, um die voraussichtlichen Notarkosten zu ermitteln.

Bitte beachten Sie jedoch, dass keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnung übernommen wird. Insbesondere können spezielle Mindest- oder Höchst­gebühren, wie sie für bestimmte Tätigkeiten gelten, im Gebührenrechner unberücksichtigt bleiben.

Auf dem Informationsportal finden Sie zudem zahlreiche Beispielrechnungen, die Ihnen einen besseren Überblick über typische Notarkosten geben.

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